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Schutz des geistigen Eigentums

Der Schutz geistigen Eigentums ist für jedes innovative Unternehmen, das die Vermarktung seiner Erfindungen und daraus abgeleiteten Produkte anstrebt, von entscheidender Bedeutung.

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Der Schutz geistigen Eigentums ist für jedes innovative Unternehmen, das die Vermarktung seiner Erfindungen und daraus abgeleiteten Produkte anstrebt, von entscheidender Bedeutung.

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Einführung

Der Schutz geistigen Eigentums ist für jedes innovative Unternehmen, das die Vermarktung seiner Erfindungen und daraus abgeleiteten Produkte anstrebt, von entscheidender Bedeutung.

Labornotizbücher haben bei der Sicherung geistigen Eigentums eine zentrale Rolle gespielt, da sie, da sie die Laborstandards und -vorschriften einhalten, einen Erfindungsnachweis gemäß der Patentierungsregel „Wer zuerst erfindet“ liefern. Diese Regel besagt, dass die Person oder Organisation, die eine Idee konzipiert hat, auch die Partei ist, die Ansprüche auf privilegiertes geistiges Eigentum geltend machen kann.

In den letzten Jahren hat es jedoch einen Paradigmenwechsel gegeben, wenn es um das Leitprinzip der Gewährung von Ansprüchen an geistigem Eigentum geht. Das First-to-Invent-System wechselt zu First to File. In den USA gelten gemäß dem Leahy-Smith America Invents Act (AIA) seit dem 16. März 2013 die Patentierungsgesetze der USA nach dem Prinzip „Wer zuerst die Datei macht“. In Europa haben Deutschland und England zwar früher an einem First-to-Invent-System gearbeitet, aber das Europäische Patentamt, das Patente an viele europäische Länder erteilt, implementiert das First-to-File-System. Digitale Labornotizbücher spielen nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Sicherung von Daten, bei der Definition des Besitzes von Erfindungen und bei der Veröffentlichung von Dokumenten, die später zur Verteidigung einer Erfindung verwendet werden können.

Obwohl sowohl Europa als auch die USA das First-to-File-System verwenden, unterscheiden sich die Anforderungen. In diesem Whitepaper wird Folgendes beschrieben:

  • Das Rechtssystem des Europäischen Patentamts.
  • Das Rechtssystem des Patent- und Markenamts der Vereinigten Staaten.
  • Die Vorteile, die digitale Labornotizbücher in Bezug auf die Patentierung bieten.

EPO

(Das Rechtssystem des Europäischen Patentamts)

Zwar gibt es in Europa pro Land Patentierungssysteme, doch das erteilte Patent ist nur in dem jeweiligen Land gültig. Es ist ratsam, nur in einzelnen Ländern ein Patent zu beantragen, wenn Sie nur in einer ausgewählten Anzahl von Ländern Schutz wünschen. Die Einreichung eines Patents beim Europäischen Patentamt bedeutet jedoch, dass das Patent in einer viel größeren Anzahl von Ländern innerhalb Europas gültig ist.

Die vollständige Liste der europäischen Länder, die derzeit an diesem System teilnehmen, finden Sie hier.

Bei diesem System gilt eine Erfindung als neu und patentierbar, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Das EPA definiert den Stand der Technik als „alles, was der Öffentlichkeit überall auf der Welt durch eine schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder auf andere Weise vor dem Anmelde- oder Prioritätstag zugänglich gemacht wurde.“

Daher arbeitet das Europäische Patentamt mit einem First-to-File-System. Wenn Sie als Erster ein bestimmtes Patent anmelden, wird eines erteilt, sofern kein Stand der Technik besteht.

Ein bestehendes Patent oder eine bestehende Patentanmeldung kann nur angefochten werden, wenn bis zu neun Monate nach Veröffentlichung des Patents auf dem Publikationsserver des EPA Einspruch eingelegt wird. Gegen ein Patent oder eine Patentanmeldung kann Einspruch eingelegt werden, wenn

  • das Patent nicht offenbaren die Erfindung klar und vollständig ausreichend, um sie von einem Fachmann durchführen zu lassen,
  • oder auf dem neuesten Stand der Technik existiert.

Somit ist es möglich, das Eigentum an einer Erfindung geltend zu machen, indem der Stand der Technik hergestellt und ein Patent beantragt wird.

Die Anforderungen des Standes der Technik sind laut Europäischem Patentamt:

  • Es muss veröffentlicht worden sein vor dem Anmeldetag. Eine Offenbarung der Erfindung wird jedoch nicht berücksichtigt, wenn sie sechs Monate oder weniger vor der Einreichung der europäischen Patentanmeldung erfolgt ist. Das bedeutet, dass Erfinder, die einen Stand der Technik offenlegen, bis zu sechs Monate Zeit haben, um eine Patentanmeldung einzureichen, und dass er in der Anmeldung nachweisen muss, dass der Stand der Technik innerhalb der Frist offenbart wurde.
  • Es muss gemacht worden sein für die Öffentlichkeit zugänglich. Das bedeutet, dass es nicht vertraulich sein kann und es keine Zugangsbeschränkungen geben darf.
  • Es muss welche geben geschrieben Beweis. Das EPO-System erlaubt zwar eine „mündliche Beschreibung“, es muss jedoch ein Dokument vorhanden sein, das die Beschreibung wiedergibt oder aus der eine frühere Verwendung hervorgeht (z. B. eine Ausstellung auf einer öffentlichen Ausstellung). Dieses Dokument kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Das Datum, an dem der Stand der Technik „der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“ wurde, ist das Datum, an dem er mündlich verbreitet wurde.

Das bedeutet, dass, wenn ein Artikel veröffentlicht wird, in dem eine Erfindung vollständig offengelegt wird, der Autor innerhalb Europas rechtlich Einspruch gegen ein Patent erheben kann, das dieselbe Erfindung beschreibt. Der Autor kann das Eigentum an der Erfindung jedoch nur geltend machen, wenn er innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung eine Patentanmeldung einreicht.

USPTO

(Das Rechtssystem des Patent- und Markenamts der Vereinigten Staaten)

In den USA ist der Erfinder im Allgemeinen derjenige, der das Patent als erster angemeldet hat und das Eigentum daran beansprucht. Natürlich ist das Gesetz nie so einfach und es gibt viele Möglichkeiten und Variationen, die dieses System komplizieren können.

Das First Inventor to File System kann angefochten werden, wenn Stand der Technik vorhanden ist. Dies ist ein Beweis dafür, dass die Erfindung bereits bekannt war.

Die offizielle Definition des Stands der Technik lautet: „Bei einer Referenz handelt es sich nachweislich um eine „gedruckte Veröffentlichung“, „wenn zufriedenstellend nachgewiesen wird, dass ein solches Dokument verbreitet oder auf andere Weise zugänglich gemacht wurde, soweit Personen, die sich für das Thema oder die Kunst interessieren und mit angemessener Sorgfalt vertraut sind, es finden können.“, nach Angaben des Patent- und Markenamts der Vereinigten Staaten.

Das bedeutet, dass der Inhaber einer Erfindung ein bestehendes Patent anfechten kann, wenn er den Stand der Technik veröffentlicht hat. Einfach ausgedrückt sind die Anforderungen an den Stand der Technik:

  • Es muss sein geschrieben und zugänglich.
  • Der Inhalt muss das abbilden vollständig abgeschlossen Erfindung in der Tiefe
  • Es muss die oben genannten Anforderungen erfüllen mindestens ein Jahr zuvor die Patentanmeldung wird gestellt.

Im Folgenden werden die Einzelheiten und Besonderheiten dieser Anforderungen erörtert:

  • Es muss geschrieben werden

Eine „gedruckte Publikation“ beinhaltet nicht alles, was sie suggeriert. Es kann sich auch um ein elektronisches schriftliches Dokument handeln.

  • Es muss zugänglich sein

Das US-Patentrecht besagt, dass diejenigen, die „angemessene Sorgfalt walten lassen“, in der Lage sein sollten, es ausfindig zu machen. Das bedeutet, dass nachgewiesen werden kann, dass das Dokument Personen zur Verfügung gestellt wurde, die sich für das Thema interessieren, und Personen, die „auf dem Gebiet der Technik normalerweise versiert sind“.

Dies bedeutet, dass aufgegebene Patentanmeldungen, die automatisch 18 Monate nach Eingang der Anmeldung veröffentlicht werden, als Stand der Technik verwendet werden können. Mündliche Vorträge können nur dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es zu diesem Zeitpunkt eine unbegrenzte Anzahl gedruckter Exemplare davon gibt. Dokumente in Bibliotheken mit eingeschränktem Zugang können auch gültig sein, wenn Zitate öffentlich zugänglich sind. Darüber hinaus können öffentlich ausgestellte Dokumente eine „gedruckte Publikation“ darstellen, auch wenn die Dauer der Anzeige nur von kurzer Dauer ist. Interne Dokumente, die vertraulich behandelt werden sollen, rechtfertigen jedoch nicht den Begriff „zugänglich“.

Ein Patent kann auch nicht erteilt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Erfindung bereits kommerzialisiert wurde.

  • Der Inhalt muss die vollständig fertiggestellte Erfindung abbilden

Damit das Dokument als Stand der Technik gilt, muss es die Erfindung beschreiben, sobald sie fertiggestellt ist, also nicht in der Entwicklungsphase.

  • Der Inhalt muss die Erfindung ausführlich darstellen

Der Inhalt hängt stark von der Erfindung ab, es gibt jedoch einige Richtlinien:

  1. Die Art und Weise, wie der Gegenstand/die Erfindung hergestellt wurde, braucht nicht erwähnt zu werden, wenn auf jedes beanspruchte Element des Artikels Bezug genommen wird.
  2. Die bloße Benennung des Artikels reicht nicht aus.
  3. Ein Bild oder eine Zeichnung kann zählen, wenn sie alle Komponenten und deren Zusammenbau veranschaulicht und wenn sie entweder maßstabsgetreu ist oder die Abmessungen zeigt.
  • Es muss die oben genannten Anforderungen mindestens ein Jahr vor Einreichung der Patentanmeldung erfüllen</li

Das Datum der Offenlegung wird an dem Tag gemessen, an dem es der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Wenn dieses Datum unwiederbringlich ist, kann es nicht als Beweismittel verwendet werden. Das Datum selbst muss jedoch nicht angegeben werden, lediglich die Tatsache, dass es mindestens ein Jahr vor Einreichung des Antrags veröffentlicht wurde, muss überprüft werden.

Dies bedeutet auch, dass der Erfinder, wenn er sich entscheidet oder einer anderen Person die Erlaubnis erteilt, den Stand der Technik offenzulegen, bis zu einem Jahr Zeit hat, um seine Idee zu patentieren. Nach Ablauf dieser zwölfmonatigen Frist kann ihre Veröffentlichung für sie angerechnet werden, wenn diese Person beschließt, ein Patent anzumelden.

Digitale Labornotizbücher und IP-Schutz

Vergleicht man das US-System mit dem europäischen System, besteht der Hauptunterschied in dem Datum, an dem die Veröffentlichung veröffentlicht wird. Beim EPA kann das Patent angefochten werden, wenn der Stand der Technik mindestens sechs Monate vor Einreichung der Anmeldung veröffentlicht wurde, wohingegen in den USA die Frist zwölf Monate beträgt.

Um Ihr geistiges Eigentum in Europa und den USA wirksam zu schützen, empfehlen wir die folgenden Maßnahmen:

  1. Wenn Sie Ihre Arbeit patentieren möchten, speichern Sie alle Ihre Notizen in einem Bereich mit eingeschränktem Zugriff wie im Labfolder ELN. Gruppenprojekte bleiben innerhalb der Gruppe vertraulich und die Projekteigentümer sind klar definiert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Informationen bis zur Veröffentlichung oder Patentanmeldung privat bleiben..
  2. Sobald Ihre Erfindung vollständig entwickelt ist, so schnell wie möglich ein Patent anmelden. Die Einreichung eines Patents garantiert rechtlich das Eigentum an einer Erfindung. Obwohl der Stand der Technik und der Stand der Technik nützlich sind, um gegen ein bestehendes Patent oder eine Patentanmeldung Einspruch zu erheben, ist ein erteiltes Patent ein rechtlicher Eigentumsnachweis und gilt in den USA und Europa 20 Jahre lang.
  3. Wenn es sich lohnt, mehrere vorläufige Patentanmeldungen einreichen, während sich die Erfindung noch in der Entwicklung befindet. Diese Anmeldungen gelten als Beweismittel, wenn ein Patent für dieselbe Erfindung eingereicht wird.
  4. Veröffentlichen Sie Ihre Arbeit und Ergebnisse. Indem Sie Ihre Daten auf öffentlich zugänglichen Vorveröffentlichungsservern veröffentlichen, können Sie die Patentierung von Teilen Ihrer Erfindung frühzeitig verhindern. Dies ist besonders relevant für Europa, lohnt sich aber auch in den USA. Als figshare ist in Labfolder integriert, es ist einfach, Ihre Forschung zu veröffentlichen. Durch die Veröffentlichung ist es weniger wahrscheinlich, dass Entdeckungen später kopiert werden. Der Autor einer Publikation kann immer noch das Eigentum an einer Erfindung geltend machen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung eine andere Person in Europa oder innerhalb eines Jahres nach dem Veröffentlichungsdatum in den USA ein Patent anmeldet.

Haben Sie weitere Fragen zum digitalen Labormanagement in ISO-zertifizierten Laboren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Unsere Experten helfen Ihnen jederzeit gerne persönlich weiter.